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mobilcom macht Ansprüche geltend


16.12.2004
Ad hoc

Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG (ISIN DE0006622400 / WKN 662240), Schleswig, haben beschlossen, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz gerichtlich geltend zu machen - wie die Netzbetreiber in Großbritannien und Österreich dies bereits getan haben.

MobilCom Multimedia GmbH (mcm) hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Mrd. Euro erworben. Weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer aus. Die mcm hatte bereits 2003 um die Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte dies abgelehnt. Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Das ergibt sich außerdem aus der 6. EU-Richtlinie. Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von 1,16 Mrd. Euro zu rechnen. Davon stünden 90 Prozent France Télécom zu.


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