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AIXTRON weitere Anfechtungsklage 11.11.2004
Ad hoc
Gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AIXTRON Aktiengesellschaft (ISIN DE0005066203 / WKN 506620) vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I haben zwei weitere Aktionäre beim Landgericht Aachen eine Anfechtungsklage erhoben. Insgesamt sind nunmehr vier Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I anhängig.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Zusätzliche Informationen:
AIXTRON AG und Genus, Inc. haben am 1. Juli 2004 einen Vertrag über den Unternehmens-Zusammenschluss abgeschlossen. AIXTRON wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") einen Prospekt auf dem Formblatt F-4 einreichen, der auch den Vorschlag der Genus-Verwaltung zur Stimmabgabe (Proxy") in der Genus-Hauptversammlung umfasst. Anlegern und Aktionären wird empfohlen, den Prospekt/Proxy für die Transaktion zu lesen, sobald dieser zur Verfügung steht, da er wichtige Informationen enthält. Der Prospekt/Proxy wird von AIXTRON bei der SEC eingereicht. Anleger und Aktionäre können kostenlos ein Exemplar des Prospektus/Proxy (sobald dieser zur Verfügung steht) und andere von AIXTRON bei der SEC eingereichten Dokumente auf der Webseite der SEC, http://www.sec.gov, erhalten. Der Prospektus/Proxy (sobald dieser zur Verfügung steht) und diese anderen Dokumente können auch direkt kostenfrei bei AIXTRON über die Investor Relations Abteilung, Kackertstr.15-17, 52072 Aachen, +49 241 8909 444, angefordert werden.
Bestimmte Teilnehmer:
AIXTRON und deren Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder könnten als "Teilnehmer" in dem Bemühen um Stimmabgabe der Genus Aktionäre für die Transaktion betrachtet werden. Informationen über die besonderen Interessen dieser Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder an dieser Transaktion werden im Prospektus/Proxy beschrieben.
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