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Presse: SolarWorld - Einstweilige Verfügung wegen Verfremdung von RWE-Slogan


27.04.2011
aktiencheck.de

Bonn (aktiencheck.de AG) - Das Landgericht Frankfurt hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Photovoltaikunternehmen SolarWorld AG (ISIN DE0005108401 / WKN 510840) erlassen und eine weitere Verwendung seiner Plakatmotive untersagt. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe).

SolarWorld hatte den Slogan "VoRWEg gehen" des Essener Energiekonzerns RWE AG (ISIN DE0007037129 / WKN 703712) verfremdet und daraus "R WEG gehen" gemacht. RWE sah seine Markenrechte verletzt und hatte Solarworld zur Unterlassung aufgefordert.

Die Aktie von SolarWorld notiert aktuell mit einem Minus von 1,61 Prozent bei 10,38 Euro. (27.04.2011/ac/n/t)


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