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Kontron: Sonderbelastung im dritten Quartal 28.09.2009
aktiencheck.de
Eching (aktiencheck.de AG) - Die Kontron AG (ISIN DE0006053952 / WKN 605395) stellt für das dritte Quartal eine Sonderbelastung in Aussicht.
Wie aus einer am Montag nach Börsenschluss veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, hat Kontron eine zollrechtliche Klage verloren. Das Finanzgericht München hat heute mitgeteilt, dass ein Teil der Kontron Kontron Embedded Computer Module für die zurückliegenden Jahre als zollpflichtig deklariert werden. Der einmalige Aufwand für die letzten drei Jahre belaufe sich auf bis zu 3 Millionen Euro, die das operative Ergebnis vor Steuern des dritten Quartals belasten werden.
Der Betrag ist bereits in den vergangenen 12 Monaten sukzessive abgeführt worden, wie es weiter hieß. Demnach erfolge keine weitere Zahlung und kein weiterer Liquiditätsabfluss. Im Hinblick auf das laufende Verfahren hat Kontron den logistischen Ablauf umgestellt, so dass aus diesem Vorgang kein weiterer Aufwand zu erwarten ist.
Die Aktie von Kontron gewann heute im XETRA-Handel 1,79 Prozent auf 8,55 Euro. (28.09.2009/ac/n/t)
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