|
 |
|
| |
|
 |
| Kurs |
Vortag |
Veränderung |
Datum/Zeit |
| - |
- |
0 |
0 % |
/ |
| |
| ISIN |
WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
|
|
- |
- |
| |
|
|
| |
|
|
| |
EPCOS Einleitung des Squeeze-Out-Verfahrens 23.01.2009
Ad hoc
München (aktiencheck.de AG) - Die TDK Corporation, Tokyo, Japan, hat dem Vorstand der EPCOS AG (ISIN DE0005128003 / WKN 512800) heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der EPCOS AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die TDK Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-Out").
Der TDK Corporation gehören unmittelbar und mittelbar Aktien in Höhe von mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der EPCOS AG. Darüber hinaus haben der Vorstand der EPCOS AG und die Geschäftsführung der TDK Germany GmbH, Düsseldorf, heute beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der TDK Germany GmbH als herrschender und der EPCOS AG als beherrschter Gesellschaft vorzubereiten.
Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe der vorzusehenden Ausgleichszahlung und die Höhe des Abfindungsangebots, werden in den kommenden Wochen ermittelt und vereinbart. Gleiches gilt für die Ermittlung der Höhe der Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre. Die Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung der EPCOS AG. Beide Beschlüsse sollen in der ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich Ende Mai stattfinden wird.
München, den 23. Januar 2009 Der Vorstand EPCOS Aktiengesellschaft
Kontakt:
Peter Mueller, Leiter IR Tel.: 089-636-21324 (Ad hoc vom 23.01.2009) (23.01.2009/ac/n/t)
|
 |
|
|
 |
|
|
| |
|