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Conergy Verkauf der Conergy Wind GmbH kann nicht wie vorgesehen umgesetzt werden


17.10.2008
Ad hoc

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der am 9. September 2008 zwischen der Conergy AG (ISIN DE0006040025 / WKN 604002) und dem private equity Investor Warburg Pincus vereinbarte und bekannt gegebene Verkauf des Geschäftsbetriebs der Conergy Wind GmbH kann nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Der Kaufvertrag stand unter einer Reihe von Bedingungen, die bis auf eine alle erfüllt wurden. Zu den Bedingungen gehörte nämlich auch die Überleitung der durch das Bundesland Bremen für den dortigen Produktionsstandort der Conergy Wind GmbH in Aussicht gestellten und teils zugesagten Fördermittel in Höhe von bis zu EUR 3,5 Mio. Eine solche Überleitung der Fördermittel auf den Käufer hat die zuständige Förderbehörde nun überraschend abgelehnt. Damit sind Conergy AG und Warburg Pincus nicht mehr an den ursprünglichen Kaufvertrag gebunden.

Conergy sucht weiter im Interesse des Geschäftsbetriebes eine kurzfristige Lösung und geht davon aus, dass sie wirtschaftlich - selbst im Falle einer Abwicklung - im Wesentlichen den bisherigen Planungen entspricht.

DISCLAIMER:


Diese Mitteilung stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Conergy AG dar und ersetzt nicht den Prospekt. Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird vor Beginn der Bezugsfrist ein Prospekt veröffentlicht, der bei der Conergy AG und den Konsortialbanken kostenfrei erhältlich sein wird.

Die Aktien werden ausschließlich auf Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Prospekts angeboten. Diese Mitteilung ist kein Angebot zu Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

Ein öffentliches Aktienangebot in den Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines Prospekts durchgeführt, der bei der Conergy AG erhältlich wäre und der detaillierte Informationen über das Unternehmen und das Management sowie Jahresabschlüsse enthalten würde. Die Conergy AG beabsichtigt nicht, irgendeinen Teil des Angebots in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan bestimmt, und sind kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan. (Ad hoc vom 16.10.2008) (17.10.2008/ac/n/t)




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