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Conergy: Erste Schadenersatzklage 13.10.2008
aktiencheck.de
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten eine erste Klage gegen die Conergy AG (ISIN DE0006040025 / WKN 604002) eingereicht.
Wie aus einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, bezieht sich die beim Landgericht Hamburg gegen das Solarunternehmen eingereichte Klage auf die verspätete Bekanntgabe von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen. Diese hatte das Unternehmen neben anderen Umständen gegen Ende des Jahres 2007 in eine schwere Liquiditätskrise geführt. Daneben wurden nach Ansicht der Kanzlei seit dem Jahr 2006 bis zum zweiten Halbjahr 2007 aufgrund unzulässiger Bilanzierungsmethoden überhöhte Zahlen ausgewiesen.
Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte: "Nach uns vorliegenden Informationen hatte die Conergy AG bereits seit Februar 2007 mit Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen zu kämpfen und konnte absehen, dass es zu Ergebniseinbrüchen kommen wird und die prognostizierten Jahreszahlen unrealistisch waren." Diese Insidertatsache sei aber erst mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Oktober 2007 veröffentlicht worden.
Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei am 4.Oktober 2007, also nur kurz vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung vom 25. Oktober 2007, Aktien gekauft und dabei einen Preis von jeweils 67,82 Euro bezahlt. Bis zum 25.Oktober 2007 hatte die Conergy AG eine in Marktkreisen bereits diskutierte Gewinnwarnung stets dementiert und an ihrer positiven Ergebnisprognose festgehalten.
Die Aktie von Conergy notiert aktuell mit einem Plus von 22,54 Prozent bei 3,86 Euro. (13.10.2008/ac/n/t)
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