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REpower beginnt Verhandlungen über Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Mehrheitsaktionär


01.09.2008
aktiencheck.de

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die REpower Systems AG (ISIN DE0006177033 / WKN 617703) gab am Montag bekannt, Tulsi R. Tanti, der Vorsitzende der indischen Suzlon-Gruppe, den REpower-Vorstand heute aufgefordert hat, Verhandlungen über einen Beherrschungsvertrag mit der SE Drive Technik GmbH aufzunehmen. SE Drive Technik ist eine Konzerngesellschaft der Suzlon-Gruppe. Sie hält als Mehrheitsaktionärin der REpower direkt und indirekt ca. 67,22 Prozent der Aktien und kontrolliert ca. 89,7 Prozent der Stimmrechte.

Durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird die Leitung der REpower Systems AG dem Mehrheitsaktionär Suzlon unterstellt. Im Gegenzug erhalten außenstehende Aktionäre eine jährlich wiederkehrende Ausgleichszahlung. Außer der Verpflichtung zum Ausgleich muss ein Beherrschungsvertrag die Verpflichtung enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen eine im Vertrag bestimmte, angemessene Abfindung zu erwerben. Über die Angemessenheit einer etwaigen Ausgleichszahlung oder Abfindung wird ein gerichtlich bestellter Vertragsprüfer schriftlich berichten. Die Wirksamkeit des noch zu verhandelnden und abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung sowie der Eintragung in das Handelsregister stehen.

Die REpower-Aktie notiert derzeit in Frankfurt bei 234,54 Euro (+4,57 Prozent). (01.09.2008/ac/n/t)


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