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Conergy kündigt Kapitalerhöhung an


17.07.2008
Ad hoc

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Das Hamburger Solarunternehmen Conergy AG (ISIN DE0006040025 / WKN 604002) lädt seine Aktionäre für den 28. August 2008 zur Hauptversammlung nach Hamburg ein. Dort wird der Vorstand den Aktionären eine Kapitalerhöhung im Volumen von rund 450 Mio. Euro unter Wahrung des Bezugsrechts für Anteilseigner zur Abstimmung vorlegen. Bezugsverhältnis und Ausgabepreis werden unmittelbar im Vorfeld der Transaktion auf Basis des aktuellen Marktumfeldes festgelegt.

Credit Suisse und Dresdner Kleinwort begleiten die Gesellschaft bei der Vorbereitung der geplanten Kapitalerhöhung. Diese soll nach gegenwärtigem Stand als eine von den Banken vollständig übernommene Bezugsrechtskapitalerhöhung strukturiert werden, wobei die neuen Aktien den Aktionären mit einem Preisabschlag angeboten werden.

Die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden von der Conergy AG im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Für einen Teil des Gesamtvolumens in Höhe von 450 Mio. Euro liegen bereits Festbezugserklärungen von zwei Family Offices vor: Die Leemaster Ltd., gehalten von Dr. Otto Happel, einem der großen gegenwärtigen Conergy-Aktionäre, sowie die Athos Service GmbH, gehalten von der Familie Strüngmann, haben bereits zugesichert, im Rahmen der Kapitalerhöhung neue Aktien im Wert von 125 Mio. Euro zu zeichnen. Die weiteren Großaktionäre, Hans-Martin Rüter, Grazia Equity GmbH, 5r Private Equity KG und Vorstandschef Dieter Ammer haben ebenfalls signalisiert, dass sie ihre Bezugsrechte teilweise ausüben wollen und damit an der Kapitalerhöhung teilnehmen.


Conergy wird die Erlöse zur Tilgung der 240 Mio. Euro umfassenden Zwischenfinanzierung sowie für vorgesehene stückweise Rückzahlungen im Rahmen der syndizierten Kreditlinie nutzen. Des Weiteren sollen die Zuflüsse zur Fortsetzung des Restrukturierungsprogrammes und für das geplante Wachstum in den Jahren 2009 und 2010 verwendet werden.

Darüber hinaus ist Dieter Ammer, Mitgründer der Conergy AG und derzeit Interim-CEO, vom Aufsichtsrat zum ordentlichen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens für die kommenden beiden Jahre, beginnend am 1. August 2008, bestellt worden. Herr Ammer hat daher heute sein derzeit ruhendes Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2008 niedergelegt. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung vorschlagen, als Nachfolger für Herrn Ammer den Finanzexperten und früheren Deutschland-Chef der Investmentbank J.P. Morgan AG, Herrn John Jetter, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Diese Mitteilung stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Conergy AG dar und ersetzt nicht den Prospekt. Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird vor Beginn der Bezugsfrist ein Prospekt veröffentlicht, der bei der Conergy AG und den Konsortialbanken kostenfrei erhältlich sein wird. Die Aktien werden ausschließlich auf Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Prospekts angeboten.

Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des US Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Aktienangebot in den Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines Prospekts durchgeführt, der bei der Conergy AG erhältlich wäre und der detaillierte Informationen über das Unternehmen und das Management sowie Jahresabschlüsse enthalten würde. Die Conergy AG beabsichtigt nicht, irgendeinen Teil des Angebots in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan bestimmt, und sind kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan. (Ad hoc vom 17.07.2008) (17.07.2008/ac/n/t)




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