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GPC Biotech reagiert auf Spectrums Forderung eines Schiedsgerichtsverfahrens


13.12.2006
Ad hoc

Martinsried (aktiencheck.de AG) - Die GPC Biotech AG (ISIN DE0005851505 / WKN 585150) (Frankfurt: GPC; TecDAX; NASDAQ: GPCB) gab bekannt, dass das Unternehmen am 12. Dezember 2006 von Spectrum Pharmaceuticals, Inc. unterrichtet wurde, dass Spectrum ein Schiedsgerichtsverfahren bei der American Arbitration Association eingereicht hat um eine Auseinandersetzung im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu klären. GPC Biotech ist fest davon überzeugt, dass die Anschuldigungen von Spectrum in böswilliger Absicht erhoben werden, nicht mit dem Lizenzvertrag im Einklang stehen und völlig grund- und haltlos sind.

Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens behauptet Spectrum vor allem Anspruch auf eine Zahlung von ca. 9,0 Millionen Euro (ca. 12 Millionen US-Dollar) zu haben. Dieser Anspruch steht in Verbindung mit einer Erstattung von bereits entstandenen Entwicklungskosten in Höhe von ca. 18 Millionen US-Dollar, einer Zahlung von ca. 19 Millionen US-Dollar für laufende und zukünftige Entwicklungskosten und einer weiteren Zusage in Höhe von 22 Millionen US-Dollar für zukünftige Entwicklungsausgaben von der Pharmion GmbH im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags vom 19. Dezember 2005. Spectrum behauptet zudem, neben zwei weiteren Vorwürfen, dass GPC Biotech keine angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternommen hat, um eine Zulassung für Satraplatin in Japan zu erhalten und den Vertrieb von Satraplatin zu fördern.

In seiner Erwiderung auf die Einreichung wird GPC Biotech das Schiedsgericht ersuchen, eindeutig festzustellen, dass die Gesellschaft keine erheblichen vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat, wird verschiedene Gegenansprüche gegen Spectrum im Zusammenhang mit diesem unrechtmäßigen Verhalten geltend machen (unter anderem für Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten) und wird alle der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Rechtsmittel verfolgen. Obwohl Spectrum beantragt hat festzustellen, dass GPC Biotech's angebliche Vertragsverletzungen einen Kündigungsgrund darstellen, ist GPC Biotech davon überzeugt, dass diese Auseinandersetzung keine Kündigung des Entwicklungs- und Lizenzvertrags zur Folge haben wird.

GPC Biotech arbeitet weiterhin mit Nachdruck daran, den Zulassungsantrag in den USA bis spätestens Ende Januar vollständig einzureichen sowie, zusammen mit Pharmion, den Zulassungsantrag für Europa vorzubereiten. Die Gesellschaft wird auch ihre laufenden klinischen Studien mit Satraplatin sowie den Aufbau ihrer kommerziellen Infrastruktur weiterhin planmäßig fortführen. (13.12.2006/ac/n/t)


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