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mobilcom äußert sich zu Presseberichten über Schadenersatzklagen gegen France Télécom


12.01.2006
aktiencheck.de

Die mobilcom AG (ISIN DE0006622400 / WKN 662240) nahm am heutigen Donnerstag Stellung zu Presseberichten im Zusammenhang mit weiteren Schadenersatzklagen gegen die France Télécom S.A. (ISIN FR0000133308 / WKN 906849).

Aus der Presseberichterstattung vom 10. und 11. Januar 2006 geht hervor, dass die millenium GmbH und Frau Schmid-Sindram weitere Schadenersatzklagen gegen die France Télécom eingereicht haben. Die mobilcom AG weist in diesem Zusammenhang klarstellend darauf hin, dass Gegenstand des Urteils des OLG Schleswig vom 8. Dezember 2005 nicht die Frage der Beherrschung, sondern die Frage der Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses zum mc-Settlement Agreement war. Insofern hat das OLG auch keine Entscheidung darüber getroffen, dass mobilcom von France Télécom beherrscht worden sei.


Ferner berührt nach Auffassung des OLG Schleswig der unwirksame Zustimmungsbeschluss nicht die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung zwischen mobilcom und France Télécom (mc-Settlement Agreement).

Das Unternehmen wird prüfen, ob anlässlich der Klageerhebungen durch millenium GmbH und Frau Schmid-Sindram Handlungsbedarf besteht.

Die Aktie von mobilcom gibt im Xetra-Handel aktuell 1,31 Prozent auf 18,90 Euro ab, die der France Télécom in Paris 7,38 Prozent auf 20,07 Euro.






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