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mobilcom: OLG Schleswig entscheidet über Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse von 2003


08.12.2005
aktiencheck.de

Die mobilcom AG (ISIN DE0006622400 / WKN 662240) meldete am Donnerstag, dass das Oberlandesgericht Schleswig heute über Anfechtungsklagen von Aktionären gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Januar 2003 entschieden hat.

Demnach ist die Wahl von Dr. Dietz zum Aufsichtsrat nach Ansicht des Gerichts wirksam. Für unwirksam hält das Gericht den Zustimmungsbeschluss zum mc SA mit der France Télécom S.A. (ISIN FR0000133308 / WKN 906849). Den Angaben zufolge war die Wirksamkeit des mc SA nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Schleswig. Diese sei nicht in Frage gestellt.


Ungeachtet dessen hält das Unternehmen die Auffassung des Gerichts für verfehlt und wird die Entscheidungsgründe - sobald sie schriftlich vorliegen - prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.

Einige Aktionäre hatten nach der mobilcom-Hauptversammlung vom 27. Januar 2003 die Zustimmung zum mc SA und zur Wahl des in der Zwischenzeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Dr. Dietz zum Aufsichtsrat im Klagewege angefochten. Das Landgericht Flensburg hatte in der ersten Instanz die Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss zum mobilcom Settlement Agreement abgewiesen und den Klagen zur Wahl von Dr. Dietz in den Aufsichtsrat stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl Anfechtungskläger als auch mobilcom Berufung eingelegt. Hinsichtlich dieser Berufungen erging heute die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts in Schleswig.

Die Aktie von mobilcom verliert aktuell 1,85 Prozent auf 17,02 Euro.



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