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WCM Landgericht weist Klage ab


15.07.2005
Ad hoc

Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (ISIN DE0007801003 / WKN 780100) (WCM) gibt bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main die unter dem Aktenzeichen 3-02-O 116/04 anhängige Klage der REBON B. V. durch Urteil vom 15. Juli 2005 abgewiesen hat.

Die Klagesumme belief sich auf einen Streitwert von rund 80 Mio. EUR.


Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt WCM noch nicht vor.

Frankfurt am Main, den 15. Juli 2005

Der Vorstand

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland.




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