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Pixelpark Urteil nicht rechskräftig


22.03.2005
Ad hoc

Bezüglich des von der Pixelpark AG (ISIN DE0001262251 / WKN 126225) angestrengten Prozesses gegen ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der ZLU-Gruppe hat das Landgericht Berlin am 18. März 2005 erstinstanzlich entschieden, die Klage abzuweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Unternehmen bis dato nicht vor. Nach deren Eingang wird die Gesellschaft prüfen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel bei dem Kammergericht eingelegt werden.

Janna Kuntz
Tel. +49(0)40-22667-122
E-Mail: janna.kuntz@visioplant.de

Pixelpark AG
http://www.pixelpark.de
PXL
Rotherstr. 8
Deutschland
DE-10245 Berlin
+49(0)30-5058-0



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