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DAB bank Gerichtsentscheidung


22.06.2004
Ad hoc

Das Pariser Handelsgericht (Tribunal de Commerce de Paris) hat in einem heute verkündeten Urteil in erster Instanz die Klagen von sechs ehemaligen Aktionären der Selftrade S.A. gegen die DAB bank AG (ISIN DE0005072300 / WKN 507230) und andere als in vollem Umfang unbegründet abgewiesen. Mit den nun abgewiesenen Klagen waren im Zusammenhang mit dem Tausch von Aktien der Selftrade S.A. gegen Aktien der DAB bank AG im Jahr 2000 Ansprüche auf Schadenersatz zwischen Euro 0,79 Mio. und Euro 5,75 Mio. geltend gemacht worden.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil bestärkt die DAB bank AG in ihrer schon in den Geschäftsberichten für die Geschäftsjahre 2002 und 2003 dargestellten Rechtsauffassung, dass Schadenersatzansprüche der Kläger gegen die DAB bank AG nicht bestehen.



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