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Süd-Chemie Patentklage


05.06.2000
Ad hoc

Southern Clay Products Inc. hat die Süd-Chemie Inc.(SCI), eine mehrheitlich im Besitz der Süd-Chemie AG (DE0007292005) befindliche Gesellschaft, vor dem District Court for the Southern District of Texas, Houston, USA, wegen angeblicher Patentverletzung verklagt. Der Richter der 1. Instanz hat befunden, SCI habe eine Patentverletzung begangen. Diese Feststellung kam vor dem Hintergrund des bisherigen Prozessverlaufes unerwartet und überraschend. Sie widerspricht den eindeutigen Beurteilungen sämtlicher Berater von Süd-Chemie, insbesondere der das Verfahren führenden Rechts- und Patentanwälte.

Die Klage bezieht sich auf den Geschäftsbereich "Rheologische Produkte" (Zusätze für Farben und Lacke) in den USA (2,6 % des Umsatzes der SCI). Die Laien-Jury hat dem Gericht empfohlen, SCI zu Schadenersatz von USD 20,9 Mio zu verurteilen. Hinzu kommen Zinsen und Kosten. Nach US-Recht kann Schadensersatz durch den Richter bis zum Dreifachen erhöht werden. Mit einer Entscheidung über die Höhe sowie eine mögliche Unterlassungspflicht ist in den nächsten drei Wochen zu rechnen.

Nach Beurteilung der SCI-Anwälte sind die von Southern Clay geltend gemachten Patente unwirksam, weil es an patentfähigen Erfindungen fehlt. Auch seien die Southern Clay-Patente zu Unrecht erteilt worden, weil Southern Clay entgegen der gesetzlichen Offenbahrungspflicht relevante Vorveröffentlichungen verschwiegen habe.

SCI war schon 1995 wegen derselben Produkte von einem anderen Wettbewerber, Rheox Inc., auf Patentverletzung verklagt worden. Dort war entschieden worden, dass das Rheox-Patent wegen eines früher erteilten Patentes ungültig ist.

Nach Überzeugung der Anwälte von SCI sind die Patente von Rheox und von Southern Clay im wesentlichen identisch; daher müssten auch die Southern Clay-Patente für ungültig erklärt werden.


Die Aussagen der Rechtsberater wurden vom Vorstand der Süd-Chemie AG mehrfach hinterfragt und von den Anwälten jeweils bestätigt. Vor diesem Hintergrund konnte mit der eingetretenen Verfahrensentwicklung nicht gerechnet werden.

SCI hat vorsorglich die zur Einlegung der Berufung erforderlichen Schritte eingeleitet. SCI ist zuversichtlich, dass sie in 2. Instanz obsiegen wird.

Süd-Chemie hat geprüft, ob das Risiko besteht, auch ausserhalb der USA wegen Patentverletzung verurteilt zu werden. Die Prüfung hat ergeben, dass ein solches Risiko nicht vorliegt.

Fragen richten Sie bitte an:

Herrn Dr. Franz Kahlenberg
Vorstandssekretariat
Lenbachplatz 6
80333 München

Tel. 089/5110-218
Fax 089/5110-302




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