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Q-SOFT Kapitalerhöhung 17.12.2003
Ad hoc
Der Vorstand der Q-SOFT Aktiengesellschaft (ISIN DE0006175946 / WKN 617594) hat am 17.12.2003 den Beschluß über die Durchführung einer Kapitalerhöhung unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre gefasst. Danach erfolgt die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Nr. 5 der Satzung, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 510.000 Euro um 50.000 Euro auf 560.000 Euro durch Ausgabe 50.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nominalwert von je 1,00 Euro zum Ausgabebetrag von 4,50 Euro erhöht und das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird.
Nach § 4 Nr. 5 der Satzung der Q-SOFT Aktiengesellschaft ist der Vorstand auf Basis der Genehmigung durch die Hauptversammlung mit Beschluß vom 26.06.2001 ermächtigt, bis zum 26.06.2006 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 250.000,00 zu erhöhen und dabei über einen Ausschluß des Bezugsrechts zu entscheiden
Der Aufsichtsrat hat dem Beschluß des Vorstandes am 17.12.2003 seine Zustimmung erteilt.
Der festgelegte Ausgabekurs orientiert sich am aktuellen Börsenkurs der Gesellschaft (WKN 617 594).
Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft, nachdem der Kauf der Ludwigsburger ICP GmbH & Co. KG finanziert wurde. Die Kapitalerhöhung wurde bereits erfolgreich bei erstrangigen Investoren platziert.
Ansprechpartner: Janett Nurzynski, email: jnurzynski@q-soft.de, Tel.:0172/3501898.
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