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Süd Chemie Patentstreit beigelegt


25.06.2003
Ad hoc

Süd-Chemie Inc. (SCI), Louisville, Kentucky, USA, eine im mehrheitlichen Besitz der Süd-Chemie AG (ISIN DE0007292005 / WKN 729200), München befindliche Gesellschaft und Southern Clay Products, Inc., Gonzales, Texas, USA, freuen sich mitteilen zu können, dass der Patentrechtsstreit am United States District Court for the Southern District of Texas, bei dem Southern Clay die Verletzung einiger ihrer Patente durch SCI behauptet hatte, außergerichtlich beigelegt wurde.

Der Vergleich beendet den Patentrechtsstreit, in dem im Februar 2001 das United States District Court for the Southern District of Texas urteilte, dass Süd-Chemie Inc. die Southern Clay US-Patente Nr. 5,110,501 und 4,664,842 verletzt habe. Das United States Court of Appeal for the Federal Circuit hat dieses Urteil im Juli 2002 aufgehoben und zur erneuten Entscheidung bezüglich des Patents Nr. 5,110,501 an das District Court zurückverwiesen.


Beide Seiten haben Stillschweigen über die einzelnen Bedingungen des Vergleichs vereinbart. Er beinhaltet jedoch, dass Süd-Chemie Inc. und alle Gesellschaften des Süd-Chemie Konzerns eine zeitlich unlimitierte weltweite Lizenz für eine Zahlung unterhalb der bereits gebildeten Rückstellungen erhalten.

Für Rückfragen: Süd-Chemie AG Corporate Public Relations

Tel.: +49-(0)89-5110-218 Fax: +49-(0)89-5110-156




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