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Herlitz EU-Beihilfe


20.02.2003
Ad hoc

Der Vorstand der Herlitz AG (WKN 605310) und Herlitz PBS AG stellt zum Thema EU-Beihilfe folgendes fest:

1. Das durch die Landesregierung Brandenburg zur Verfügung gestellte Darlehen im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Herlitz AG für die Tochtergesellschaft Falken Office Products GmbH in Höhe von 1 Mio. EUR wurde bereits zurückgezahlt.


2. Die in den Veröffentlichungen genannten Verzichte, insbesondere das aufgeführte Senatsdarlehen in Höhe von rd. 3 Mio. EUR im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens der Herlitz AG und der Herlitz PBS AG, das am 15.07.2002 mit der Zustimmung von 100% aller Gläubiger beschlossen worden ist, sah für die Öffentliche Hand keine Sonderstellung oder Benachteiligung gegenüber anderen besicherten Gläubigem vor. Insofern hat die Öffentliche Hand die gleiche Rechtsposition wie alle anderen Gläubiger im Rahmen des Planverfahrens eingenommen.

3. Der Vorstand der Herlitz AG stellt mit Verwunderung fest, daß er diese Sachverhalte erst gestern der Presse entnehmen konnte. Weder das brandenburgische Wirtschaftsministerium, noch der Sachwalter, noch der Vorstand der Herlitz AG wurden bisher aufgefordert, zu den vorgenannten Sachverhalten Stellung zu nehmen.

Der Vorstand der Herlitz AG geht davon aus, daß die dargestellten Sachverhalte im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht stehen.




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