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centrotherm photovoltaics-Aktie: Amtsgericht Ulm gibt Antrag auf Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt


12.07.2012
Ad hoc

Blaubeuren (www.aktiencheck.de) - Das Amtsgericht Ulm hat heute dem Antrag der centrotherm photovoltaics AG (ISIN DE000A0JMMN2 / WKN A0JMMN) auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung (gemäß ESUG bzw. § 270b InsO.) statt gegeben. Damit ist der Weg für die konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Sanierungskurses frei. Darüber hinaus hat das Amtsgericht Ulm nun auch die Eigenverwaltung ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen.

Damit sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass Lieferanten und Kunden ihre Geschäftsbeziehungen zur centrotherm Gruppe fortsetzen können. (Ad hoc vom 12.07.2012) (12.07.2012/ac/n/nw)


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