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centrotherm photovoltaics-Aktie: Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt 11.07.2012
Ad hoc
Blaubeuren (www.aktiencheck.de) - Die centrotherm photovoltaics AG (ISIN DE000A0JMMN2 / WKN A0JMMN) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Ulm Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens (gemäß ESUG bzw. § 270b InsO.) und in Zusammenhang damit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit Hilfe dieser Verfahren soll der eingeschlagene Sanierungskurs fortgesetzt werden. Der Antrag schließt die Tochtergesellschaften centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG und die centrotherm SiTec GmbH ein. Die Aktivitäten der Gesellschaften centrotherm management services GmbH & Co. KG und centrotherm cell & module GmbH sollen im Zuge der Sanierung voraussichtlich in der AG gebündelt werden. Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten weiter wie bisher und nehmen nicht am Schutzschirmverfahren teil.
Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffene und beantragte Instrument des Schutzschirmverfahrens ermöglicht es, Unternehmen auf Basis eines abgestimmten Zukunftskonzepts in Eigenverwaltung zu sanieren. Während der auf drei Monate befristeten Phase des "Schutzschirms" ist das Unternehmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig.
Unterstützend hat der Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG mit Wirkung zum 11. Juli 2012 den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenzrecht Tobias Hoefer in den Vorstand berufen. (Ad hoc vom 10.07.2012) (11.07.2012/ac/n/nw)
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