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Solar-Fabrik-Aktie: Berufung gegen Urteil in erster Instanz des Landgerichts Freiburg


10.07.2012
Ad hoc

Freiburg (www.aktiencheck.de) - In der Ad hoc-Meldung vom 06.06.2012 teilte die Solar-Fabrik AG (ISIN DE0006614712 / WKN 661471) mit, dass ihr vom Landgericht Freiburg in erster Instanz ein Betrag in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR als Schadensersatz zuerkannt wurde. Gegen dieses Urteil hat der Beklagte nun Berufung eingelegt. Das Urteil wurde somit nicht rechtskräftig. Der zuerkannte Betrag wird vor Rechtskraft des Urteils nicht ergebniswirksam verbucht.

Rückfragehinweis:

Investor Relations
Tel.: +49 (0)761-4000 0
E-Mail: investor@solar-fabrik.de
(Ad hoc vom 10.07.2012) (10.07.2012/ac/n/nw)


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