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Solarparc-Aktie: Handelsregister trägt Squeeze-Out ein 09.07.2012
aktiencheck.de
Bonn (www.aktiencheck.de) - Das Handelsregister des Amtsgerichts Bonn hat am 05. Juli 2012 den Beschluss der Hauptversammlung der Solarparc AG (ISIN DE0006352537 / WKN 635253) vom 23. Mai 2012 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Solarparc AG (Minderheitsaktionäre) auf die SolarWorld AG (ISIN DE0005108401 / WKN 510840) (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 8,59 Euro je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Solarparc AG auf die Solarworld AG übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der Solarparc AG wird den Angaben zufolge voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Die Aktie von Solarparc notierte zuletzt mit einem Plus von 0,53 Prozent bei 8,50 Euro. (09.07.2012/ac/n/nw)
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