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Solar-Fabrik-Aktie: Urteil in erster Instanz des Landgerichts Freiburg


06.06.2012
Ad hoc

Freiburg (www.aktiencheck.de) - Das Landgericht Freiburg hat der Solar-Fabrik AG (ISIN DE0006614712 / WKN 661471) in erster Instanz im Rechtsstreit zwischen der Solar-Fabrik AG und einem ehemaligen Vorstandsmitglied eine Schadensersatzforderung in Höhe von rund 1,6 Mio. EUR zuerkannt. Hintergrund war eine schuldhafte Pflichtverletzung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, die zu einem Schaden in entsprechender Höhe geführt hat. Die Pflichtverletzung bestand darin, dass das ehemalige Vorstandsmitglied eine wesentliche Information nicht rechtzeitig an die übrigen Vorstandsmitglieder weiterleitete.

Der Schaden besteht darin, dass die Solar-Fabrik in 2008 einer Tochtergesellschaft ein Darlehen gewährte, das sie bei Kenntnis der Information nicht gewährt hätte. Aufgrund der später eingetretenen Insolvenz dieser Tochtergesellschaft musste das Darlehen abgeschrieben werden. Der insgesamt angefallene Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen bei dieser Tochtergesellschaft in Höhe von umgerechnet rund 6,7 Mio. EUR wurde in der Ad hoc-Mitteilung der Solar-Fabrik vom 12.03.2009 mitgeteilt. Der zuerkannte Betrag wird ergebniswirksam verbucht, sofern und sobald das Urteil rechtskräftig wird.

Rückfragehinweis:

Investor Relations
Tel.: +49 (0) 761-4000 0
E-Mail: investor@solar-fabrik.de (Ad hoc vom 06.06.2012) (06.06.2012/ac/n/nw)


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