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Deutsche Beteiligungs-Aktie: Finanzverwaltung ändert Einschätzung zu Umsatzsteuer


09.05.2012
Ad hoc

Frankfurt am Main (www.aktiencheck.de) - Die Deutsche Beteiligungs AG (ISIN DE0005508105 / WKN 550810) wird in ihrem Zwischenabschluss zum 30. April 2012 (zweites Quartal des Geschäftsjahres 2011/2012) einen einmaligen Ertrag von mehr als zehn Millionen Euro oder mehr als 0,70 EUR pro Aktie aus der Auflösung von Rückstellungen verbuchen. Grundlage dafür ist eine heutige Mitteilung der hessischen Finanzverwaltung über ihre Entscheidung, Erträge aus der Verwaltung eines von der Deutschen Beteiligungs AG aufgelegten Parallelfonds nun doch nicht der Umsatzsteuer unterwerfen zu wollen.

Die Deutsche Beteiligungs AG hatte, auch rückwirkend für vorangegangene Geschäftsjahre, im Abschluss des Geschäftsjahres 2009/2010 und seither in allen Zwischenabschlüssen Rückstellungen von insgesamt mehr als zehn Millionen Euro für mögliche Umsatzsteuerzahlungen auf Erträge aus der Verwaltung von Parallelfonds gebildet. Die Finanzverwaltung hatte im Rahmen einer Betriebsprüfung 2010 die Auffassung vertreten, dass solche Erträge der Umsatzsteuer unterliegen. Die Deutsche Beteiligungs AG war zuvor von der jetzt bestätigten Rechtsauffassung ausgegangen, dass diese Erträge nicht mit Umsatzsteuer belastet seien.

Für den Zwischenabschluss zum 30. April 2012 ermittelt die Deutsche Beteiligungs AG derzeit die Bewertungen ihrer Beteiligungen an den Portfoliounternehmen. Diese Bewertungen bilden die Grundlage des Bewertungsergebnisses, eine wesentliche Einflussgröße des Konzernergebnisses. Daher liegt zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis für das zweite Quartal und damit auch für das Halbjahr noch nicht vor. Der Zwischenabschluss soll am 14. Juni 2012 veröffentlicht werden. (Ad hoc vom 08.05.2012) (09.05.2012/ac/n/nw)


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