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Demag Cranes Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags


31.01.2012
Ad hoc

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Die Demag Cranes AG (ISIN DE000DCAG010 / WKN DCAG01) als abhängiges Unternehmen und die Terex Germany GmbH & Co. KG, eine indirekte 100%-ige Tochtergesellschaft der Terex Corporation (ISIN US8807791038 / WKN 884072), Westport, USA, als herrschendes Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Aufsichtsrat der Demag Cranes AG und die Gesellschafterversammlung der Terex Germany GmbH & Co. KG haben dem Vertragsschluss zugestimmt.

Der Vertrag sieht eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 3,33 brutto (EUR 3,04 netto) je Stückaktie und eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 45,52 je Stückaktie vor. Die Zahlungsverpflichtungen der Terex Germany GmbH & Co. KG unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine Patronatserklärung der Terex Corporation abgesichert.


Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes AG, die voraussichtlich am 16. März 2012 stattfinden wird.

Düsseldorf, 30. Januar 2012

Demag Cranes AG

Der Vorstand
(Ad hoc vom 30.01.2012) (31.01.2012/ac/n/nw)




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