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ATB Antriebstechnik Klagen erledigt


21.08.2002
Ad hoc

Die ATB Antriebstechnik AG (WKN 505160) hat die anhängigen Anfechtungsklagen mit Minderheitsaktionären (insbesondere mit der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, sowie den Aktionären Bernd Luft und Richard Mayer) durch Abschluss eines Prozessvergleichs auf Vorschlag des Landgerichts Stuttgart einvernehmlich beendet. Die beiden anhängigen Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlungen aus den Jahren 1998 und 2000 sind von den Klägern in Übereinstimmung mit der Beklagten für erledigt erklärt worden. Gleichzeitig hat sich die ATB Beteiligungs GmbH, Wien, als neue Mehrheitsaktionärin der ATB Antriebstechnik AG verpflichtet, die im Rahmen des vorgesehenen Squeeze-Out den außenstehenden Aktionären angebotene Barabfindung auf freiwilliger Basis von 34,50 Euro um 21,50 Euro auf 56,00 Euro zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung der Barabfindung um 62,3%.

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e. V. (SdK) hat dieses Entgegenkommen der ATB Beteiligungs GmbH als "faires Angebot" begrüßt und aufgrund des Prozessvergleichs allen außenstehenden Aktionären der ATB Antriebstechnik AG empfohlen, auf der Hauptversammlung vom 22. August 2002 dem vorgesehenen "Squeeze Out"-Beschluss zuzustimmen.


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