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SHW Zeichnungsfrist für Aktien verlängert


29.06.2011
Ad hoc

Aalen-Wasseralfingen (aktiencheck.de AG) - Die SHW AG (ISIN DE000A1JBPV9 / WKN A1JBPV) hat zusammen mit den abgebenden Aktionären, der Commerzbank Aktiengesellschaft (ISIN DE0008032004 / WKN 803200) und der BNP Paribas (ISIN FR0000131104 / WKN 887771) beschlossen, die Zeichnungsfrist für die im Rahmen des beabsichtigten Börsengangs der SHW AG angebotenen Aktien bis zum 6. Juli 2011 zu verlängern. Die SHW AG, die Commerzbank Aktiengesellschaft und die BNP Paribas werden kurzfristig einen Antrag auf Billigung eines entsprechenden Nachtrags Nr. 1 zum Prospekt vom 16. Juni 2011 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen. Damit reagiert die SHW AG auf die mit der Griechenland-Krise verbundenen momentanen Unsicherheiten an den internationalen Kapitalmärkten. Die Zeichnungsfrist, die ursprünglich am 29. Juni 2011 enden sollte, endet nun am 6. Juli 2011 um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 16.00 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger. Der endgültige Platzierungspreis und das endgültige Platzierungsvolumen sollen dementsprechend am 6. Juli 2011 festgelegt und veröffentlicht werden. Die Erstnotiz der Aktien der SHW AG ist für den 7. Juli 2011 geplant. Die SHW AG, die abgebenden Aktionäre und die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners behalten sich vor, den Angebotszeitraum zu verkürzen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Ad-hoc-Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kanada, Australien, und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der SHW AG dar und ersetzt nicht den Prospekt oder etwaige Nachträge. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16. Juni 2011 gebilligten und veröffentlichten Prospekt einschließlich des Nachtrags Nr. 1 zum Prospekt vom 16. Juni 2011, der vorbehaltlich seiner für den 29. Juni 2011 erwarteten Billigung durch die BaFin voraussichtlich am 29. Juni 2011 veröffentlich wird, treffen. Der Prospekt sowie der Nachtrag Nr. 1 ist nach dessen Billigung durch die BaFin bei der SHW AG (Wilhelmstraße 67, 73433 Aalen-Wasseralfingen, Deutschland) oder auf der Webseite www.shw.de oder bei der Commerzbank Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main und der BNP Paribas ebenfalls in Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich.

Rückfragehinweis:

Michael Schickling
Head of Investor Relations und Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 7361 502 462
E-Mail: michael.schickling@shw.de
(Ad hoc vom 28.06.2011) (29.06.2011/ac/n/nw)


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