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S.A.G. Solarstrom schließt Sonderwandlungszeitraum ab


18.04.2011
aktiencheck.de

Freiburg (aktiencheck.de AG) - Die S.A.G. Solarstrom AG (ISIN DE0007021008 / WKN 702100) teilte am Montagabend mit, dass sie am 15. April 2011 den Sonderwandlungszeitraum für ihre 6,25-Prozent-Wandelschuldverschreibung 2007/2010/2012 abgeschlossen hat.

Demnach emittiert das Unternehmen 601.380 neue Aktien aus dem bedingten Kapital. Im Sonderwandlungszeitraum vom 4. April 2011 bis zum 15. April 2011 wurde das Wandlungsrecht für 3.084 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 500,00 Euro ausgeübt. Die Teilschuldverschreibungen werden in 601.380 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,56 Euro umgetauscht. Hierzu werden 601.380 neue Aktien über eine Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital ausgegeben.

Die neuen Aktien sind auf der Hauptversammlung der S.A.G. Solarstrom AG am 30. Mai 2011 stimmberechtigt und für das laufende Geschäftsjahr 2011 dividendenberechtigt. Mit Ablauf des 30. Mai 2011 werden die neuen Aktien (ISIN DE000A1KRJ92 / WKN A1KRJ9) in die WKN und ISIN der alten Aktien überführt und sind ab dem Folgetag börslich handelbar. Die Gesamtzahl der Aktien steigt auf 13.108.626 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

Die Aktien von S.A.G. Solarstrom wurden in Frankfurt zuletzt mit einem Minus von 3,58 Prozent bei 4,61 Euro gehandelt. (18.04.2011/ac/n/nw)


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