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PC-Ware meldet Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister


12.01.2011
Ad hoc

Leipzig (aktiencheck.de AG) - Die Hauptversammlung der PC-Ware Information Technologies AG (ISIN DE0006910904 / WKN 691090, ISIN DE000A0XYL20 / WKN A0XYL2 und ISIN DE000A1EMBK0 / WKN A1EMBK) hat am 25. November 2010 unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der PC-Ware Information Technologies AG auf die Hauptaktionärin "PERUNI" Holding GmbH, Wien, Österreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist heute in das Handelsregister der PC-Ware Information Technologies AG beim Amtsgericht Leipzig (HRB 15064) eingetragen worden.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von EUR 23,31 je Aktie auf die "PERUNI" Holding GmbH übergegangen.


Die Börsennotierung der Aktien der PC-Ware Information Technologies AG wird damit voraussichtlich in Kürze eingestellt. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die "PERUNI" Holding GmbH gesondert veröffentlichen.

Leipzig, den 12. Januar 2011

PC-Ware Information Technologies AG

Der Vorstand
(Ad hoc vom 12.01.2011) (12.01.2011/ac/n/nw)




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