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ARQUES Industries gibt zweijährige Pflichtwandelanleihe im Volumen von EUR 23,8 Mio. aus


12.11.2010
Ad hoc

München (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004 / WKN 515600) (nachstehend "ARQUES" oder die "Gesellschaft" genannt) hat heute beschlossen, eine nicht nachrangige und nicht besicherte Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 23.800.002 zu begeben. Der Aufsichtsrat der ARQUES hat bereits in einem Ermächtigungsbeschluss indiziert, dass er diesem Beschluss des Vorstandes zustimmt.

Die Begebung der Wandelanleihe erfolgt zur weiteren Stärkung der Liquidität der Gesellschaft.

Die Wandelanleihe ist eingeteilt in bis zu 11.900.001 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag bzw. mit Ausgabebetrag von je EUR 2,00. Sie wird mit einem Zinssatz von 9% p.a. verzinst und ist in bis zu 11.900.001 Aktien der Gesellschaft wandelbar.

Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 01.12.2010 und endet am 31.12.2012. Die Gesellschaft hat das Recht, die Wandelanleihe ganz oder teilweise am 30.06.2011, am 31.12.2011 und am 30.06.2012 in Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Sofern die ARQUES von ihrem Wandlungsrecht keinen Gebrauch macht, wird die Wandelanleihe am Laufzeitende in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Der Wandlungspreis beträgt zwischen 100% und 115% des Referenzkurses, abhängig von der Höhe des arithmetische Mittelwerts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den zwanzig Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Wandlungstag. Der Referenzkurs bestimmt sich nach dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der ARQUES im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Festsetzung des Ausgabebetrages der Teilschuldverschreibungen.

Den Aktionären der Gesellschaft wird ein Bezugsrecht eingeräumt. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären den Bezug der Teilschuldverschreibungen im Bezugsverhältnis von 10:3 an, d.h. je 10 Aktien berechtigen zum Bezug von drei Teilschuldverschreibungen. Für Spitzenbeträge ist das Bezugsrecht ausgeschlossen.


Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann über den auf seinen Bestand an Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus innerhalb der Bezugsfrist ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Teilschuldverschreibungen zum unveränderten Ausgabebetrag von EUR 2,00 je Teilschuldverschreibung abgeben. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 17. November und endet voraussichtlich am 30. November (einschließlich).

Für den Fall, dass nicht alle Teilschuldverschreibungen im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, können die nicht bezogenen Teilschuldverschreibungen im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zum Ausgabebetrag zur Zeichnung angeboten werden.

Über ARQUES: Die ARQUES Industries AG, München, ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich auf die Restrukturierung von Unternehmen in Umbruchsituationen konzentriert. Die hauptsächlich im Rahmen von Konzernabspaltungen erworbenen Unternehmen führt ARQUES zu Wettbewerbsstärke und Ertragskraft, um sie anschließend wertschaffend zu veräußern.

Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol "AQU" gehandelt.

Kontakt:

ARQUES Industries AG
Arnulfstraße 37-39
D-80636 München
Tel.: 089 / 25 55 00 - 0
Fax: 089 / 25 55 00 -200
E-Mail: info@arques.de (Ad hoc vom 11.11.2010) (12.11.2010/ac/n/nw)



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