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ARQUES gibt zweijährige Pflichtwandelanleihe aus, beruft außerordentliche Hauptversammlung ein


12.11.2010
aktiencheck.de

München (aktiencheck.de AG) - Die ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004 / WKN 515600) gab am Donnerstag bekannt, dass sie beschlossen hat, eine nicht nachrangige und nicht besicherte Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu 23.800.002 Euro zu begeben. Der Aufsichtsrat habe bereits in einem Ermächtigungsbeschluss indiziert, dass er diesem Beschluss des Vorstandes zustimmt.

Wie das Beteiligungsunternehmen mitteilte, ist die Wandelanleihe eingeteilt in bis zu 11.900.001 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag bzw. mit Ausgabebetrag von je 2,00 Euro. Sie wird mit einem Zinssatz von 9 Prozent p.a. verzinst und ist in bis zu 11.900.001 Aktien der Gesellschaft wandelbar.

Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. Dezember 2010 und endet am 31. Dezember 2012. Die Gesellschaft hat das Recht, die Wandelanleihe ganz oder teilweise am 30.06.2011, am 31.12.2011 und am 30.06.2012 in Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Sofern die ARQUES von ihrem Wandlungsrecht keinen Gebrauch macht, wird die Wandelanleihe am Laufzeitende in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Der Wandlungspreis beträgt zwischen 100 und 115 Prozent des Referenzkurses, abhängig von der Höhe des arithmetischen Mittelwerts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 20 Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Wandlungstag. Der Referenzkurs bestimmt sich nach dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der ARQUES im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Festsetzung des Ausgabebetrages der Teilschuldverschreibungen.


Den Angaben zufolge wird den Aktionären der Gesellschaft ein Bezugsrecht eingeräumt. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären den Bezug der Teilschuldverschreibungen im Bezugsverhältnis von 10:3 an, d.h. je zehn Aktien berechtigen zum Bezug von drei Teilschuldverschreibungen. Für Spitzenbeträge ist das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann über den auf seinen Bestand an Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus innerhalb der Bezugsfrist ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Teilschuldverschreibungen zum unveränderten Ausgabebetrag von 2,00 Euro je Teilschuldverschreibung abgeben. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 17. November und endet voraussichtlich am 30. November (einschließlich).

Wie die Gesellschaft separat mitteilte, beruft sie für den 20. Dezember 2010 eine außerordentliche Hauptversammlung in München ein. Wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Vorlage des Vorstandes über ein neues Geschäftsmodell. Zudem sieht die Tagesordnung vor, die Gelegenheit der außerordentlichen Hauptversammlung für die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zu nutzen, nachdem die vorhandenen genehmigten Kapitalia ausgeschöpft sind.

Die Aktie von ARQUES Industries schloss gestern bei 2,08 Euro (+4,20 Prozent). (12.11.2010/ac/n/nw)



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