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MPC Capital sichert dank Bankenvereinbarung und Kapitalerhöhung stabiles Finanzierungsfundament


29.03.2010
Ad hoc

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Mit Wirkung zum heutigen Tage hat die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (ISIN DE0005187603 / WKN 518760), Hamburg, mit ihren Finanzierungspartnern eine Vereinbarung abgeschlossen, die das Finanzierungsfundament des Unternehmens sichert.

Die Vereinbarung enthält wichtige und weitreichende Zusagen der Finanzierungspartner hinsichtlich bestehender Kreditverträge und Verbindlichkeiten sowie deren Konditionen. Dabei wurden unter anderem die Verlängerungen bestehender Kreditlinien und Zwischenfinanzierungen sowie das Aussetzen bestehender Besicherungspflichten (Covenants) vereinbart. Die für dreieinhalb Jahre geschlossene Vereinbarung schafft ein stabiles Finanzierungsfundament und sichert die Finanzierung sowohl für die MPC Capital AG selbst als auch bei sich bereits in der Platzierung befindlichen sowie zukünftig zu platzierenden Fonds. Die damit geschaffene Finanzierungssicherheit bildet eine solide Basis für Neugeschäft.


Im Zusammenhang mit der Vereinbarung haben Vorstand und Aufsichtsrat der MPC Capital AG beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von derzeit EUR 18.212.918 auf bis zu EUR 27.022.877 zu erhöhen. Den Aktionären werden danach 8.809.959 neue Aktien im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten. Der Bezugspreis für die neuen Aktien beträgt EUR 2,75.

Die Großaktionäre der Gesellschaft, die Corsair III Investments, Luxembourg, S.à.r.l. (Corsair Capital), die MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH (MPC Holding) sowie die Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH und der Aktionär Ulrich Oldehaver (Oldehaver) haben im Rahmen der Kapitalerhöhung jeweils Festbezugserklärungen im Gesamtbetrag von EUR 20 Millionen abgegeben. Die Festbezugserklärungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Hauptaktionäre von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebotes befreit.

Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung werden nach ordnungsgemäßem Abschluss der Kapitalerhöhung in die bestehende Preisfeststellung für die Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt der Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Hamburg einbezogen. (Ad hoc vom 26.03.2010) (29.03.2010/ac/n/nw)




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