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SINGULUS beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital


05.03.2010
Ad hoc

Kahl (Main) (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS) (ISIN DE0007238909 / WKN 723890) hat am 04.03.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 04.03.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 EUR, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 EUR, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 EUR auf bis zu 41.050.111 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Ausgegeben werden sollen bis zu 3.694.640 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen. Die bis zu 3.694.640 neuen Stammaktien werden im Wege des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens deutschen und internationalen institutionellen Investoren angeboten.

Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen zur Finanzierung des weiteren Wachstums, für die Entwicklung neuer Produkte im Solarbereich und zu einem geringeren Teil zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet werden.

Die Frankfurter Investmentbank equinet AG fungiert bei der Transaktion als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstraße 103
D-63796 Kahl/Main

Kontakt:

Maren Schuster
Investor Relations
Tel.: + 49 (0) 6188 440 612


Bernhard Krause
Unternehmenssprecher
Tel.: + 49 (0) 6181 98280 20/ +49, (0) 170 9202924

NOT FOR DISTRIBUTION, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES, CANADA, JAPAN AND AUSTRALIA.

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung wurde allein zu Informationszwecken erstellt und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Die Aktien können in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, soweit dies den Emittenten verpflichten würde, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument zu veröffentlichen oder eine Registrierung vorzunehmen. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf von Aktien können in bestimmten Jurisdiktionen rechtlich beschränkt oder verboten sein.

Jeder Leser dieser Veröffentlichung sollte sich daher selbst vergewissern, alle solche Restriktionen einzuhalten.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von "U.S. persons" angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der USA ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA verbreitet oder dorthin übermittelt werden oder in andere Jurisdiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, und dürfen nicht an "U.S. persons" oder Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den USA versandt werden. In den USA wird kein Angebot von Aktien unternommen.

In Großbritannien ist diese Veröffentlichung nur für die Verbreitung an (i) Personen, die professionelle Erfahrung in Anlagen betreffenden Angelegenheiten haben, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) ("Hochvermögende Gesellschaften", nicht inkorporierte Vereinigungen etc.) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 fallen, oder (iii) andere Personen bestimmt, denen sie rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Veröffentlichung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht im Vertrauen auf diese Veröffentlichung handeln. Jegliche Anlage oder Anlageaktivität, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. (Ad hoc vom 04.03.2010) (05.03.2010/ac/n/nw)




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