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IKB Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung erteilt


11.12.2009
Ad hoc

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf gerichtete sofortige Beschwerde der IKB Deutsche Industriebank AG (ISIN DE0008063306 / WKN 806330) zurückgewiesen. Das Landgericht hatte auf Antrag von Aktionären beschlossen, einen Sonderprüfer zu bestellen, der bei der IKB überprüfen soll, ob Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Ursachen der IKB-Krise begangen haben. Das Gericht hatte den Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung Herrn Dr. Harald Ring, Mitglied des Vorstandes der Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, erteilt. Die Bank prüft, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf einzulegen.

Dr. Jörg Chittka
Telefon: +49 211 8221-4349
Patrick von der Ehe
Telefon: +49 211 8221-4776
Fax: +49 211 8221-2776
E-Mail: presse@ikb.de (Ad hoc vom 10.12.2009) (11.12.2009/ac/n/nw)


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