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WILEX setzt Bezugspreis für neue Aktien fest 26.11.2009
Ad hoc
München (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand des biopharmazeutischen Unternehmens WILEX AG (ISIN DE0006614720 / WKN 661472) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die bis zu 3.445.233 neuen WILEX-Aktien aus der am 11. November 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung auf 4,10 Euro je Aktie festgesetzt. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien läuft voraussichtlich bis zum 30. November 2009. Bei Ausgabe sämtlicher 3.445.233 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien würde dem Unternehmen im Rahmen der Barkapitalerhöhung damit auf Grundlage dieses Bezugspreises ein Bruttoerlös von rund 14,1 Mio. Euro zufließen.
Wichtige Hinweise Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der WILEX AG (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder "U. S. persons" (wie in Regulation S des U. S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) oder für Rechnung von U. S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Kontakt
WILEX AG Katja Arnold, (CIRO) Investor & Public Relations Grillparzerstr. 10 81675 München Tel.: +49 (0)89-41 31 38-126 Fax: +49 (0)89-41 31 38-99 E-Mail: investors@wilex.com
Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie wie etwa "schätzt", "glaubt", "erwartet", "könnte", "wird", "sollte", "zukünftig", "möglich" oder ähnliche Ausdrücke oder durch eine allgemeine Darstellung der Strategie, der Pläne und der Absichten der Gesellschaft auszeichnen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage, die Errungenschaften oder auch die Ergebnisse des Sektors erheblich von jeglichen zukünftigen Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten werden mögliche Investoren und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln. (Ad hoc vom 25.11.2009) (26.11.2009/ac/n/nw)
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