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Eurohypo Mitteilung für Inhaber gewinnabhängiger Eigenmittelinstrumente 03.11.2009
Ad hoc
Eschborn (aktiencheck.de AG) - Bei einem Jahresfehlbetrag der Eurohypo AG (ISIN DE0008076001 / WKN 807600) ist die Auflösung von Rücklagen oder des Sonderpostens nach § 340g HGB zur Bedienung von gewinnabhängigen Eigenkapitalinstrumenten gemäß den Commerzbank EU-Auflagen und SoFFin-Vereinbarungen nicht zulässig. In diesem Fall dürfen gewinnabhängige Eigenkapitalinstrumente nicht bedient werden. Für das Geschäftsjahr 2009 wird im Konzern und in der AG ein negatives Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) erwartet.
Für die überwiegend von Privatinvestoren gehaltenen Genussscheine der Eurohypo AG bedeutet dies, dass keine Kuponzahlungen für das Jahr 2009 zu erwarten sind.
Folgender Genussschein der Eurohypo ist an einem organisierten Markt zugelassen und notiert:
ISIN DE0008101098, Frankfurt
Eschborn, den 2. November 2009
Der Vorstand
Eurohypo Aktiengesellschaft
Eurohypo AG
Helfmann-Park 5
65760 Eschborn
Deutschland
Anlage zur Ad hoc-Mitteilung vom 2. November 2009
(Finanzinstrumente die an einem organisierten Markt zugelassen und notiert sind)
Eurohypo Capital Funding Trust I, XS0169058012, Luxembourg
Eurohypo Capital Funding Trust II, DE000A0DZJZ7, Frankfurt / Amsterdam
Eurohypo AG (ehemals Rheinhyp) Genussschein, DE0008101098, Frankfurt
Ähnliche Instrumente, die nicht an einem organisierten Markt gelistet sind, unterliegen ebenfalls den vorstehend genannten Auflagen.
Eine vollständige Liste aller börsengehandelten Finanzinstrumente enthält die Homepage der Eurohypo AG unter: www.eurohypo.com (Ad hoc vom 02.11.2009) (03.11.2009/ac/n/nw)
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