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YMOS weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen


09.07.2009
Ad hoc

Obertshausen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der YMOS AG (ISIN DE0007847303 / WKN 784730):

Am 08.07.2009 hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hessen in Frankfurt am Main in 71 Fällen die Berufungen der YMOS AG gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main auf Kosten der YMOS AG jeweils durch Versäumnisurteil zurückgewiesen. Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Einspruch einlegen lassen.

Obertshausen, den 09. Juli 2009 Der Vorstand (Ad hoc vom 09.07.2009) (09.07.2009/ac/n/nw)


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