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TRIPLAN Oberlandesgericht Frankfurt weist Aktionärsklagen ab


09.07.2009
Ad hoc

Bad Soden (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der TRIPLAN AG (ISIN DE0007499303 / WKN 749930):

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufungen von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG) zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt.


Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin angefochten.

Durch das, durch die TRIPLAN AG im September 2008, beantragte Freigabeverfahren konnten die Beschlüsse zum Teil bereits in das Handelsregister eingetragen werden.

Der Vorstand
(Ad hoc vom 08.07.2009) (09.07.2009/ac/n/nw)




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