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YMOS weiteres Urteil in den Betriebsrentnerprozessen


07.05.2009
Ad hoc

Obertshausen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der YMOS AG (ISIN DE0007847303 / WKN 784730):

Im Gerichtstag vom 05.05.2009 hat die 6. auswärtige Kammer Bad Kreuznach des Arbeitsgerichtes Mainz in Idar-Oberstein der Klage des früheren Betriebsratsvorsitzenden H.M. auf Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe vom 104,76 EUR und eines Rückstandes in Höhe von 314,28 EUR zzgl. Zinsen stattgegeben. Die Widerklage der YMOS AG auf Zurückzahlung einer rechtsgrundlos erlangten Abfindung in Höhe von 306.775,13 EUR nebst gesetzlicher Zinsen seit dem 01.01.1999 wurde zurückgewiesen.


Der Vorstand wird gegen beide Entscheidungen Berufung einlegen lassen.

Obertshausen, den 06. Mai 2009

Der Vorstand
(Ad hoc vom 07.05.2009) (07.05.2009/ac/n/nw)




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