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DBV-Winterthur Beschluss der Hauptversammlung über den Squeeze-Out ins Handelsregister eingetragen


14.04.2009
Ad hoc

Wiesbaden (aktiencheck.de AG) - Der Beschluss der Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG (ISIN DE0008416900 / WKN 841690) vom 03. Juli 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DBV-Winterthur Holding AG auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,71 wurde am heutigen Tag in das Handelsregister der DBV-Winterthur Holding AG eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DBV-Winterthur Holding AG auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin übergegangen. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der DBV-Winterthur Holding AG verbriefen damit ab sofort nur noch den Anspruch auf die Barabfindung (§327e Abs. 3 AktG). Zusätzlich zu der Barabfindung erhalten die Minderheitsaktionäre, die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der DBV-Winterthur Holding AG ausgeschieden sind, von der AXA Konzern AG einen Betrag in Höhe des zeitanteiligen Ausgleichs gem. § 304 AktG (Garantiedividende) aus dem im September 2008 wirksam gewordenen Beherrschungsvertrag zwischen der WinCom Versicherungs-Holding AG und der DBV-Winterthur Holding AG.


Die Notierung der Aktien der DBV-Winterthur Holding AG wird in Kürze eingestellt.

Weitere Informationen für Aktionäre:

Horst Kullmann
Tel.: 0611/363-8221 (Ad hoc vom 09.04.2009) (14.04.2009/ac/n/nw)



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