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GPC Biotech gibt Abweisung der US-Sammelklage bekannt 13.03.2009
Ad hoc
Martinsried (aktiencheck.de AG) - GPC Biotech AG (ISIN DE0005851505 / WKN 585150) (Frankfurt: GPC) gab heute bekannt, dass der "United States District Court for the Southern District of New York" heute einen Beschluss gefasst hat, die konsolidierte Sammelklageschrift in dem im Juli 2007 gegen das Unternehmen erhobenen Rechtsstreit abzuweisen. Dem Beschluss zufolge können die Kläger bis zum 1. April 2009 bei Gericht die Erlaubnis beantragen, eine überarbeitete konsolidierte Sammelklageschrift einzureichen. Sollte ein solcher Antrag gestellt werden, beabsichtigt GPC Biotech, diesen abzuweisen.
Über GPC Biotech:
Die GPC Biotech AG ist ein börsennotiertes biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung von Krebsmedikamenten fokussiert ist. Das Unternehmen verfügt derzeit über zwei Programme in der klinischen Entwicklung: Satraplatin, ein oral verfügbares Platin-Derivat und RGB-286638, ein Kinase-Hemmer, der sich gegen eine Vielzahl von krankheitsrelevanten Proteinkinasen richtet.
Am 18. Februar 2009 gab GPC Biotech bekannt, dass es plane, seine Geschäfte mit der in den USA ansässigen Agennix, Incorporated in einer neuen deutschen Gesellschaft zu kombinieren. Agennix, ein nicht-börsennotiertes Biotechnologie-Unternehmen mit Sitz in Houston, Texas, entwickelt Talactoferrin, einen oral verfügbaren Produktkandidaten, der sich derzeit in der Phase-3-Entwicklung für nicht-kleinzelligen Lungenkrebs befindet. Sitz der GPC Biotech AG ist Martinsried/München. Die US-Tochtergesellschaft, GPC Biotech Inc., hat ihren Sitz in Princeton (New Jersey). Weitere Informationen sind unter www.gpc-biotech.com verfügbar.
Diese Ad hoc-Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Angaben, welche die gegenwärtigen Einschätzungen und Erwartungen des Managements von GPC Biotech AG darstellen, inklusive Darstellungen über den Ausgang der hierin beschriebenen rechtlichen Schritte und Verfahren. Diese Angaben basieren auf heutigen Erwartungen und sind Risken und Unsicherheiten unterworfen, welche oft außerhalb unserer Kontrolle liegen und die dazu führen können, dass zukünftige Ergebnisse signifikant von den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Angaben enthalten sind oder von ihnen impliziert werden.
Die Risiken und Unsicherheiten beinhalten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, die Möglichkeit der Kläger die Erlaubnis zu beantragen, eine überarbeitete konsolidierte Sammelklageschrift einzureichen sowie die endgültige Entscheidung des Gerichtes über diesen Antrag. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich abweichen, was von einer Reihe von Faktoren abhängig sein kann und wir warnen Investoren sich nicht zu sehr auf die zukunftsgerichteten Angaben in dieser Ad hoc-Mitteilung zu verlassen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung dafür, diese in die Zukunft gerichteten Angaben oder die Faktoren, die sich auf die zukünftigen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge der Gesellschaft auswirken könnten, fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse anzupassen, selbst wenn in der Zukunft neue Informationen verfügbar werden.
Kontakte:
GPC Biotech AG Investor Relations & Corporate Communications Tel.: +49 (0)89 8565-2693 ir@gpc-biotech.com
In den USA: Laurie Doyle Director, Investor Relations & Corporate Communications Tel.: +1 609 524 5884 oder +1 609 524 1025 usinvestors@gpc-biotech.com (Ad hoc vom 12.03.2009) (13.03.2009/ac/n/nw)
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