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YMOS weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen


05.03.2009
Ad hoc

Obertshausen (aktiencheck.de AG) - Am 04.03.2009 hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hessen in Frankfurt am Main in 14 Fällen die Berufungen der YMOS AG (ISIN DE0007847303 / WKN 784730) gegen Urteile des Arbeitsgerichtes Offenbach aus April 2008 auf Kosten der YMOS AG zurückgewiesen und die Revision zum Bundesarbeitsgericht in keinem Fall zugelassen.

Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen alle statthaften Rechtsmittel erheben lassen.

Obertshausen, den 05. März 2009
Der Vorstand (Ad hoc vom 05.03.2009) (05.03.2009/ac/n/nw)


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