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YMOS weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen


15.12.2008
Ad hoc

Obertshausen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der YMOS AG (ISIN DE0007847303 / WKN 784730):

Am 12.12.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen 49 Versäumnisurteile zurückgewiesen.


In 1 Fall wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.

Obertshausen, den 15. Dezember 2008
Der Vorstand
(Ad hoc vom 15.12.2008) (15.12.2008/ac/n/nw)




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