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TRIPLAN OLG weist Beschwerde der Aktionäre gegen Landgerichtsbeschluss zurück


12.12.2008
Ad hoc

Bad Soden (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der TRIPLAN AG (ISIN DE0007499303 / WKN 749930):

Mehrere Aktionäre hatten u. a. gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Das Landgericht Frankfurt hat durch einen Beschluss vom 07.10.2008 dem Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ: 3-05 O 203/08).

Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angestrengt. Das OLG Frankfurt am Main hat die Beschwerde der Aktionäre zurückgewiesen (Geschäftsnummer: 5 W 31/08). Der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister wurde eingereicht. (Ad hoc vom 12.12.2008) (12.12.2008/ac/n/nw)


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