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YMOS weitere Urteile in den Betriebsrentnerprozessen


13.10.2008
Ad hoc

Obertshausen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der YMOS AG (ISIN DE0007847303 / WKN 784730):

Am 10.10.2008 hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main die Einsprüche gegen die Versäumnisurteile vom 01.08.2008 zurückgewiesen.


Der Vorstand wird gegen diese Entscheidungen jeweils Berufung einlegen lassen.

Einstweilige Zahlungen in Höhe von ca. 5.700,00 EUR sind bereits vor Wochen erfolgt.

Obertshausen, den 13. Oktober 2008
Der Vorstand (Ad hoc vom 13.10.2008) (13.10.2008/ac/n/nw)



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