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TRIPLAN gewinnt erste Instanz Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss


23.09.2008
aktiencheck.de

Bad Soden (aktiencheck.de AG) - Die TRIPLAN AG (ISIN DE0007499303 / WKN 749930) gab am Dienstag bekannt, dass sie in erster Instanz das Freigabeverfahren der Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung gewonnen hat.

Mehrere Aktionäre hatten u.a. gegen den Hauptversammlungs-Beschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. TRIPLAN hat daraufhin beim Landgericht Frankfurt die Freigabe für die notwendige Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat durch einen noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom heutigen Tage dem Freigabeantrag von TRIPLAN stattgegeben. Ausweislich des Beschlusses des Landgerichts Frankfurt liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister vor.

Die Aktie von TRIPLAN notiert derzeit im Frankfurter Handel bei 2,93 Euro (+0,34 Prozent). (23.09.2008/ac/n/nw)


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