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Eurohypo Handelsregister trägt Squeeze-Out ein


25.07.2008
Ad hoc

Eschborn (aktiencheck.de AG) - Das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hat heute den Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2007 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Eurohypo AG (ISIN DE0008076001 / WKN 807600) auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, Frankfurt am Main, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe EUR 24,32 je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH übergegangen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre verbriefen damit allein den Anspruch auf die oben genannte Barabfindung.


Die vorsorglich für den 29. August 2008 einberufene Hauptversammlung ist abgesagt.

Die Notierung der Eurohypo AG wird in Kürze eingestellt.

Eschborn, den 25. Juli 2008
Der Vorstand
Eurohypo Aktiengesellschaft

Eurohypo AG
Helfmann-Park 5
65760 Eschborn
Deutschland
(Ad hoc vom 25.07.2008) (25.07.2008/ac/n/nw)




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