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VEM Aktienbank schloss Gewinnabführungsvertrag mit Computershare ab


17.07.2008
Ad hoc

München (aktiencheck.de AG) - Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland, hat heute mit der VEM Aktienbank AG (ISIN DE0007608309 / WKN 760830) einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2008 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung der VEM Aktienbank AG.

Der Gewinnabführungsvertrag sieht eine Abfindungszahlung in Höhe von EUR 6,25 und alternativ eine jährliche Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,44 p.a. bzw. nach Abzug von Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag von netto EUR 0,37 p.a. vor.


Damit bietet die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland, den Aktionären der VEM Aktienbank AG einen Abfindungsbetrag, der um EUR 1,24 über der angemessenen Barabfindung je Aktie in Höhe von EUR 5,01 liegt, die der von den Beteiligten beauftragte Bewertungsgutachter ermittelt hat. Die vereinbarte Ausgleichszahlung entspricht dem vom Bewertungsgutachter ermittelten angemessenen Ausgleich.

Kontakt:

VEM Aktienbank AG
Rosental 5
80331 München
E-Mail: ir@vem-aktienbank.de
Telefon: 0 89/23 00 1-200 (Ad hoc vom 16.07.2008) (17.07.2008/ac/n/nw)



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