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DIS: Gericht gibt Freigabeantrag auf Eintragung des Squeeze-Outs statt


11.06.2008
aktiencheck.de

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Das Landgericht Düsseldorf hat dem Antrag der DIS Deutscher Industrie Service AG (ISIN DE0005016901 / WKN 501690) auf Freigabe der Handelsregistereintragung des am 20. Dezember 2007 von der Hauptversammlung beschlossenen Squeeze-Outs stattgegeben.

Wie der Personaldienstleister am Mittwoch bekannt gab, hat das Landgericht in seinem Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist, die Auffassung der DIS AG bestätigt, dass die gegen den Squeeze-Out-Beschluss erhobenen Anfechtungsklagen unbegründet sind. Zudem habe das Gericht das überwiegende Eintragungsinteresse der DIS AG hervorgehoben.

Aktuell stehen die DIS-Aktien bei 114,99 Euro (+3,13 Prozent). (11.06.2008/ac/n/nw)


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